Vorbereitung für die Betroffenenvernetzung 30. Juni / 1. Juli 2023

Von Robert Köhler als ein betroffenes Mitglied des Ausschuss

Die Betroffenenvernetzung soll zu Fortschritt führen

Gespannt blicke ich auf den 30. Juni / 1. Juli, bei dem wir das zweite Vernetzungstreffen geplant haben. Mir ist es ein großes Anliegen, dass dieses Treffen gelingt und dass es uns allen mehr Kraft gibt als nimmt. Ich habe daher als ein Mitglied des Ausschusses beschlossen, die Diskussion vorab in Gang zu bringen, damit wir eine Chance haben, bei dem virtuellen Treffen zu konkreten Ergebnissen zu kommen.

Was tun wir als Ausschuss und was finden wir vor

Als Ausschussmitglieder des AUAO (Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften sitzen wir Ordensmitgliedern mit Empfehlungen gegenüber

In den Beratungsgesprächen mit Ordensgemeinschaften sitzen zwei Mitglieder des AUAO den Vertreter:innenn einer Ordensgemeinschaft, also typischerweise der Leitung (Provinzial, Oberer, Abt…) und weiteren Führungspersonen gegenüber und beraten sie, wie eine Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt begonnen und durchgeführt werden kann. Wir bieten den Ordens-Gemeinschaften eine Begleitung vor und während der Aufarbeitung an.

Wenn die Aufgaben dann später durch ein Aufarbeitungsteam, durch Studien und durch konkrete Maßnahmen begonnen oder weiterentwickelt sind, sitzen wir ihnen wieder gegenüber und klären was gelungen ist und was noch offen ist. Auch wollen wir Ideen vermitteln, wie noch bestehende Konflikte ausgeräumt werden können.

In all diesen Situationen müssen wir gegenüber den Ordensgemeinschaften konkret werden. Darin besteht die Beratungsleistung.

Themenfelder des Ausschusses brauchen Stärkung in der Diskussion

Es gibt hierbei Themenfelder, die können wir als Ausschuss gestalten und es gibt Themenfelder, auf die wir keinen Einfluss haben.

Bei der Bearbeitung der Themenfelder, die wir beeinflussen können, halten wir es für notwendig und hilfreich, Betroffene partizipativ einzubinden. Somit erarbeiten wir als Ausschuss nicht alleine die Inhalte und Vorgehensweisen, die wir empfehlen.

Wir wollen gerne diskutieren und die Vorgehensweisen nach der Diskussion anpassen.

Die Betroffenengruppe ist frei auch unabhängig von uns Positionen festzulegen

Eine Betroffenengruppe, wie wir sie im Vernetzungstreffen einladen, ist natürlich frei, Positionen auch für die Themenfelder, auf die wir keinen Einfluss haben, zu entwickeln und zu definieren. Wir als Ausschuss können jedoch auf diesen Themenfeldern nicht direkt aktiv werden. Der Grund dafür ist, dass wir kein Mandat dazu haben und/oder, weil die Verantwortungsstrukturen einen Durchgriff auf einzelne Organisationen nicht ermöglichen.

Wenn die Betroffenengruppe eigene Positionen entwickelt, werden wir diese gerne aufnehmen, diskutieren und – soweit möglich – in die Beratungsprozesse der Ordensgemeinschaften mit einbringen. Wir werden sie ebenso in die Diskussionsprozesse, in die wir involviert sind, einfließen lassen.

Wir muten der Betroffenengruppe zu, dass wir nur auf einigen Themenfeldern aktiv sind.

Mir ist bewusst, dass das Begrenzen auf Themenfelder eine Zumutung darstellt. Die vom Ausschuss nicht abgedeckten Themenfelder müssen in anderen Gremien bearbeitet werden. Die von der Betroffenengruppe geforderten Inhalte werden wohl nur zur Umsetzung kommen, wenn sie dort adressiert werden. Bei manchen Regelungen sehen wir der Tatsache entgegen, dass unser Ausschuss einer neben den 26(?) UAKs der Bistümer ist.

Es fehlt ein wirksamer Maßnahmenkatalog auf den sich Betroffene berufen können.

Hier eingebunden ist der Vortrag den ich am 18. Mai am IADC vor P. Zollner und Herrn Prof. Beer und ihrem Team in Rom gehalten habe. Im Wesentlichen ist dort folgende These ausformuliert: Viele Konflikte zwischen Betroffenen rühren daher, dass aufgrund unterschiedlicher Kontexte und Aufarbeitungssituationen die Betroffenen unterschiedliche Schwerpunkte setzen und es keinen Katalog an wirksamen Maßnahmen gibt, auf sie sich beziehen können. Dadurch muten die Organisationen den Betroffenen zu, dass die Betroffenen in jeder Aufarbeitungssituation die Maßnahmen selbst definieren, spezifizieren und durchsetzen. Das ist nicht leistbar. Nach über 20 Jahren Aufarbeitung in der katholischen Kirche muss klar sein, welche Maßnahmen notwendig sind und was Betroffenen hilft. Betroffene können durchaus beurteilen, ob die angebotene Umsetzung der Maßnahmen zielführend ist oder nicht. Sie können dies mit den Handelnden diskutieren und eine Anpassung der Maßnahmen inhaltlich und zeitlich erwirken.

Wo sind die Maßnahmenkataloge aus 20 Jahren Aufarbeitung?

Basierend auf dieser These macht es auch bei unserem Treffen wenig Sinn, ein Brainstorming vor dem weißen Blatt Papier zu machen. Wer kennt den Maßnahmenkatalog, den das UBSKM oder die Aufarbeitungskommission erstellt hat? Wo finde ich die Maßnahmenliste der DBK? Wo finde ich den konsolidierten Maßnahmenfundus aus den Aufarbeitungen in USA, Australien, Irland usw.? Wie sind passable Regelungen zu Täternamen, die dem moralischen Anspruch gerecht werden? Wie ist das Vorgehen zu Ehrenmalen und Verdienstorden inkl. Beispiele? Wie geht man mit Gräbern um? Wie entsteht ein Denkmal ohne alle Konflikte aufzurollen?

Die oben aufgeführten Dokumente kann mir gerne jemand zukommen lassen.

Was bedeutet das oben geschriebene in der Umsetzung unseres Ausschusses

Folgende Themenfelder kann der Ausschuss in seiner Aufarbeitung bearbeiten

Mauern einreissen / Ordensgemeinschaften zur Aufarbeitung motivieren

So eigenständig, wie die Ordensgemeinschaften organisiert sind, können weder die DOK (Deutsche Ordensobernkonferenz) als Dachverband der Ordensgemeinschaften in Deutschland) noch wir als Ausschuss direktiv auf Ordensgemeinschaften einwirken, sodass diese einen Aufarbeitungsprozess nach unseren Vorgaben starten.

Bisher ist allerdings noch keine Gruppe Betroffener oder einzelne Betroffene auf uns zu gekommen, um uns zu bitten, eine Ordensgemeinschaft zur Aufarbeitung zu bewegen. Bisher haben wir nur Appelle erhalten, die Orden müssen etwas tun. Dies lässt sich jedoch für uns nicht in konkrete Aktionen umsetzen.

Es wird hierfür sicherlich noch ein Art Checkliste zu erstellen sein, anhand derer die Defizite bisheriger Aufarbeitung eindeutig und strukturiert benannt werden können. Mit einer Beschreibung der Defizite können wir zumindest versuchen, mit der jeweiligen Ordensgemeinschaft ins Gespräch zu kommen.

Bis 06/23 beraten wir ausschließlich Gemeinschaften, die von sich aus auf uns zugekommen sind.

Anerkennungsleistungen / Zahlungen

Die Vorgehensweisen zur Zahlung von Anerkennungsleistungen ist von der Bischofskonferenz durch Einrichtung der UAK festgelegt worden. Die Kritik an der Transparenz des Verfahrens ist bekannt und muss über die Bischofskonferenz geklärt werden. Hier ist sicher der Zusammenschluss und die gemeinsame Meinungsbildung der Betroffenenbeiräte der Diözesen hilfreich.

Maßgebend für die Weiterentwicklung sind die 27 Bistümer. Die Ordensgemeinschaften werden sich bei einer weiteren Überarbeitung, die derzeit nicht absehbar ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf freiwilliger Basis anschließen. Wir als Ausschuss AUAO sind nicht in die Diskussionen eingebunden. Daher können wir die Unzufriedenheit mit dem Verfahren nur zur Kenntnis nehmen.

Ich, Robert Köhler, bin der Meinung, dass Menschen die sexuelle Gewalt erlebt haben und heute wirtschaftliche Einschränkungen erleben, mit einer Härtefallreglung weitergehender unterstützt werden müssen. Hierbei sollte auf den Nachweis der Ursächlichkeit zwischen Gewalterlebnis und wirtschaftlicher Situation verzichtet werden. Das ist moralisch geboten. Nach meiner Einschätzung kommen 2-5 % der Betroffenen für eine Härtefallregelung in Frage.

In der Überarbeitungsphase der Anerkennungsleistungen wurde aus meiner Wahrnehmung die Notwendigkeit einer Härtefallregelung von der Betroffenengruppe nicht eingebracht, sondern hohe pauschale Geldzahlungen priorisiert, die meist auch für Härtefälle ausgereicht hätten.

Studien: Was ist geschehen und warum war das möglich

Braucht es noch mehr Studien? In vielen Studien sind die Wirkmechanismen für sexuelle Gewalt gut beschrieben. Es ist aber das Recht von Betroffenen, dass ihre spezifische Geschichte aufgeschrieben wird und diese auch so von der Ordensgemeinschaft, in deren Verantwortungsumfeld die sexuelle Gewalt passiert ist, so akzeptiert wird. Ohne diese Akzeptanz durch die Ordensgemeinschaft kann es keine Befriedung der Betroffenen geben. Daher ist eine Verschriftlichung geboten.

Die Form der sehr detaillierten wissenschaftlichen Studie ist bei Großschadensfällen, wie es Canisius, Ettal oder die Diözesen sind, erforderlich, zumal diese Organisationen weiter aktiv sind.

Entsprechend der Mitgliederbefragung von 2020 liegen bei ca. 100 Ordensgemeinschaften Vorwürfe zu sexueller Gewalt vor.

(* einige > 100)

Die Vorgehensweise (Studie, Analyse, Bericht, Dokumentation... ) soll anpasst an die bekannte Anzahl der Beschuldigten (Hellfeld) und daran, ob die Ordensgemeinschaft noch aktiv mit Kindern arbeitet. Der Zeitabstand seit die Taten begangen wurden beeinflusst die Analysemöglichkeiten. Z.B. sind Zeitzeugen, die 1970 40 Jahre alt waren heute älter als 90. Der Zeitpunkt der letzten bekannten Taten (60er, 70er 80er ... 2000er) kann ein Indikator dafür sein, ob die Organisation heute noch die tatermöglichenden Elemente in ihren Strukturen hat und in wie weit ein organisationsbezogenes Lernen anhand der Strukturanalysen geboten ist.,

  • 3-5 Fälle in den 60er & Anfang 70er Jahre, Ordensgemeinschaft hat keine Einrichtungen mehr
  • 3-5 Fälle in den 90er Jahre, Ordensgemeinschaft ist Träger von Einrichtungen
  • ……

Studien und Analysen bei Instituten zu beauftragen, erweist sich als nicht einfach: Es gibt wenige interessierte Institute, die Vorlaufzeiten von Anfrage bis Start der Studie betragen ein Jahr und die Studie dauert zwei weitere Jahre. Es soll daher auch mit der Betroffenengruppe diskutiert werden, welche Formate von Studien und Dokumentation angemessen sind.

Was beinhalten die Studien ?
Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen (quantitativ und qualitativ) durch Externe nach wissenschaftlichen Kriterien Identifikation von systemischen Strukturen, die Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben Analyse des administrativen Umgangs mit Betroffenen und Beschuldigten Beteiligung von Betroffenen Einbettung in institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess Schlussfolgerungen für Prävention und weitere Aufarbeitung mit Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitung

Maßnahmen für Betroffene

BESCHREIBUNG FOLGT

Maßnahmen für Ordensgemeinschaften

Betreibt oder leitet eine Ordensgemeinschaft heute Einrichtungen, so ist die Erwartung der Betroffenen, dass dort wirksame Schutzkonzepte gelebt werden. Eine Bestätigung kann durch eine externe Evaluation des Schutzkonzeptes erfolgen.

WEITERE BESCHREIBUNG FOLGT

Wie könnte ein Maßnahmenkatalog aussehen?

Es soll einen Maßnahmenkatalog geben, den ich als Betroffener einfordern kann:

Hier musss die Erfahrung aus 20 Jahren Aufarbeitung gebündelt sein (USA, Irland, Deutschland, UBSKM, Aufarbeitungskommission) WEITERE BESCHREIBUNG FOLGT

FORTSETZUNG FOLGT

Soviel für heute 13. Juni.
Robert Köhler