Über uns

Aufarbeitung-Orden.de ist die Plattform des Ausschusses für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften bei der Deutschen Ordensobernkonferenz. Wir möchten Sie auf diesen Seiten mit den wichtigsten Informationen und Hinweisen zur Aufarbeitung in Ordensgemeinschaften vertraut machen.

Ziele, Aufgaben und Mitglieder

Im Herbst 2020 wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ein Konzept erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz organisiert sind, in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterstützt werden können. Das Konzept wurde am 17. Mai 2021 mit einer gemeinsamen Erklärung verbindlich in Kraft gesetzt: Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften

Gemäß der Gemeinsamen Erklärung wurde ein Ausschuss unabhängige Aufarbeitung berufen, der sich im März 2022 konstituiert hat und nachfolgende Aufgaben unabhängig von Weisungen wahrnimmt:

Aufgaben

  • Beratung der Ordensgemeinschaften im Prozess der unabhängigen Aufarbeitung,
  • Erarbeitung angemessener konzeptioneller Ansätze zur Aufarbeitung (Projektdesign),
  • Beratung zu möglichen unabhängigen Aufarbeitungsteams für Ordensgemeinschaften,
  • Begleitung des gesamten Aufarbeitungsprozesses u.a. durch Zwischen- und Endberichte,
  • Begleitung und Einschätzung der Berichte vor deren Veröffentlichung,
  • Beratung in Konfliktfällen,
  • Wahrnehmung und auf Wunsch Weiterleitung von Anliegen einzelner Betroffener oder Betroffenengruppen an zuständige interne oder unabhängige Ansprechpersonen.

Der Ausschuss wird durch ein Mandat der jeweiligen Ordensgemeinschaft tätig, die Mitglieder sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Jede Ordensgemeinschaft trägt die Verantwortung für ihren Aufarbeitungsprozess.

Auszug aus der gemeinsamen Erklärung zu Aufarbeitung:

1. Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt, liegt primär in der Verantwortung der oder des jeweiligen Höheren Oberin/Höheren Oberen. Aufarbeitung meint die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen, die Identifikation von systemischen Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen.

2. Die Aufarbeitung soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen und ein Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung geleistet werden.

Mitglieder & Geschäftsordnung

Der Ausschuss versteht sich als nichthierarchisches Team

Im Ausschuss sind u.a. folgende Qualifikationen vertreten:  Organisationsberatung, Supervision, Coaching, Projektentwicklung, Fachberatung zu sexualisierter Gewalt, Psychologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Traumatherapie, Kirchenrecht, Theologie sowie der Blick aus der Betroffenenperspektive.
Der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben: Geschäftsordnung

Zustandekommen des Ausschusses

Im Nachgang zu der MHG-Studie, die das Missbrauchsgeschehen in den katholischen Bistümern in Deutschland erfasst hat und 2018 veröffentlicht wurde, begann eine Befragung der Mitglieder der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), in der rund 400 Ordensgemeinschaften vertreten sind. Diese Befragung wurde im Sommer 2020 veröffentlicht. Ein Ergebnis war, dass bei ungefähr 100 Ordensgemeinschaften Meldungen zu Fällen von sexuellem Missbrauch vorliegen. Im Oktober 2020 wurde in einem Arbeitsworkshop mit ungefähr 30 Ordensvertretern unter Anwesenheit des damaligen UBSKM, Herrn Rörig, und Frau Claus, damals als Vertreterin des Betroffenenbeirates und der Arbeitsgruppe Kirchen, überlegt, wie die Struktur einer Aufarbeitung bei den deutschen Ordensgemeinschaften aussehen könnte. Modelle mit regionalorientierten Aufarbeitungsgremien wurden aufgrund der häufig überregional tätigen Ordensgemeinschaften verworfen. Um auch für die überregional wirksamen Ordensgemeinschaften eine umfassende und tiefgreifende Aufarbeitung zu gewährleisten, stand am Ende die „Gemeinsamen Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften“ (kurz GE). Diese sieht vor, dass die jeweiligen Ordensgemeinschaften Aufarbeitungsteams beauftragen, die als externe Institute oder Fachexpert:innen entsprechende Aufarbeitungsstudien entwickeln und umsetzen. Dabei werden die Ordensgemeinschaften vom „Ausschuss unabhängige Aufarbeitung“ (AUAO) beraten.

Die Mitglieder des Ausschusses wurden gemäß der Nummer 5 der GE nach gemeinsamer Auswahl mit externen Fachpersonen, darunter ein Vertreter der Aufarbeitungskommission, durch den Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz im Februar 2022 berufen. Dabei wurde auf eine möglichst breite Beteiligung verschiedener Professionen geachtet. Die Betroffenenexpertise wurde durch Robert Köhler vertreten, der bereits an dem Arbeitsworkshop im Jahr 2020 teilgenommen hatte. Er begleitet die DOK in der Erarbeitung der Aufarbeitungsstruktur seit seinem Vortrag auf der Vollversammlung der Ordensoberen im Mai 2019. Die bis dahin vakante Stelle einer zweiten Betroffenen wurde im Dezember 2022 auf der Grundlage von Rückmeldungen auf einen öffentlichen Aufruf besetzt. Die Auswahl erfolgte durch die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden nach Absprache mit dem gesamten Ausschuss. Die Berufung erfolgte durch den Vorstand der DOK.

Der Ausschuss arbeitet unabhängig auf Grundlage der GE. Die Arbeit des Ausschusses wird durch die Deutsche Ordensobernkonferenz unter Beteiligung der beratenen Ordensgemeinschaften finanziert

Aktuelles, Presse, Medien

Aktuelles

01.03.2024: Vorbereitung Tätigkeitsbericht

Der Ausschuss bereitet den Tätigkeitsbericht 2023 vor, der am 13. März 24 veröffentlicht wird.

13.03.2024: Der Ausschuss legt seinen 2. Tätigkeitsbericht vor

Am 13. März 2024 legte der Ausschuss seinen zweiten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum März 2023 bis Februar 2024 vor. Zurzeit berät der Ausschuss 15 Ordensgemeinschaften auf ihrem Weg der unabhängigen Aufarbeitung. Es konnten erste Aufarbeitungsteams beauftragt werden und die Entwicklung einer guten Mitarbeit von Betroffenen stellt einen wichtigen Beratungsschwerpunkt dar. Neben der Beratung der Ordensgemeinschaften beschäftigt sich der Ausschuss intensiv mit der Entwicklung von grundlegenden Arbeitsmaterialien und mit der Frage „Was ist Aufarbeitung?“. Hier zeigt sich der Bedarf zur Begleitung der Ordensgemeinschaften mit Einbeziehung der Betroffenen bis zur Umsetzung der Empfehlungen und Implementierung wirksamer Schutzkonzepte. [Tätigkeitsbericht]

Pressemitteilungen, Veröffentlichungen

19.07.2023: Vernetzungstreffen in Kurzformaten

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der ersten beiden Vernetzungstreffen mit Betroffenen aus dem Ordensbereich verändert der Ausschuss das Format. Themenbezogene Kurzformate mit Betroffenen und Experten sollen dazu beitragen Informationsaustausch und konstruktiven Dialog zu weiteren Überlegungen des Ausschusses für unabhängige Aufarbeitung zu ermöglichen.

30.06.2023: zweites Vernetzungstreffen für Betroffene im Ordensbereich

Das digitale Treffen sollte den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, sich zu vernetzen und Bedürfnisse und Erwartungen bzgl. der Aufarbeitungsprozesse von Ordensgemeinschaften zu artikulieren. Am Freitagabend stand Br. Andreas Murk OFM Conv., der Vorsitzender der Deutschen Ordensobernkonferenz, als Gesprächspartner zur Verfügung. Vorab wurden zur Strukturierung Arbeitsthesen zur Diskussion gestellt. Die Rahmenbedingungen wurden Ende Mai im Newsletter verteilt. Si-yeun Hammerbacher moderierte die Veranstaltung.

Der erste Tätigkeitsbericht wurde am 31.3.23 veröffentlicht:

Schwerpunkt im ersten Jahr war es die Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Hierzu wurden Vorgehensweisen und Unterlagen entwickelt. Derzeit befinden sich fünf Ordensgemeinschaften in der Beratungsphase, eine Gemeinschaft hat diese beendet und mit weiteren finden Informationsgespräche als Auftakt für mögliche Beratungen statt. Damit ist der Ausschuss mit ungefähr 10% der Ordensgmeinschaften, in denen Aufarbeitung geboten ist, befasst. [Tätigkeitsbericht]

01.02.2023: In Frankfurt fand ein erstes Vernetzungstreffen von Betroffenen von Ordensgemeinschaften statt.

Im Oktober 2022 wurden Betroffene zur Mitarbeit im Ausschuss, Begleitung von Ordensgemeinschaften und zur Eintragung in einen Newsletter über den Fortschritt von Aufarbeitung in Ordensgemeinschaften eingeladen Rückmeldebogen. Die Verteilung erfolgte über die uns bekannten Betroffenenvereinigungen, -vertretungen, das UBSKM und Medien [z.B. Katholisch.de, KNA]. Es bekundeten 20 Betroffene ihr Interesse. Diese wurden für das Treffen am 01.02.23 eingeladen, 14 von Ihnen waren in Frankfurt dabei.

16.03.2022: Der Ausschuss Aufarbeitung hat sich konstituiert: Orden.de
17.05.2021: Orden verpflichten sich auf Standards zur Aufarbeitung: Orden.deSüddeutsche.de katholisch.de

Knapp ein Jahr nach den katholischen Diözesen unterzeichnen nun auch die Ordensgemeinschaften eine Erklärung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung. Die Erklärung setzt vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen der Ordensgemeinschaften notwendige Standards und versteht sich als Ergänzung und Weiterentwicklung zu bereits etablierten Maßnahmen und laufenden Aufarbeitungsprozessen.

20.08.2020: Veröffentlichung der Mitgliederbefragung der DOK: Orden.de Bericht

Die DOK veröffentlicht die Ergebnisse einer Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“.

Betroffenen­expertise

Da Aufarbeitung nur mit aktiver und partizipativer Mitarbeit von Betroffenen gelingen kann, ist die Einbindung der Betroffenenexpertise eine unbedingte Voraussetzung für das Gelingen. Durch folgende Formen möchten wir den bereits bestehenden Einbezug erweitern. Betroffene sind eingeladen, uns ihr Mitwirkungsinteresse über diesen Rückmeldebogen mitzuteilen.

Mitarbeit im Ausschuss

Die beiden Stellen für Betroffene im Ausschuss sind seit Dezember 2022 mit einem Mann und einer Frau besetzt.

Der Ausschuss trifft sich derzeit einmal im Monat online oder in Präsenz. Weitere Termine ergeben sich durch Besuche von Ordensgemeinschaften. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Unterstützung der Aufarbeitung

Viele Betroffene von Ordensgemeinschaften können sich derzeit nur schwer vernetzen, da die Vorfälle örtlich oder zeitlich weit auseinanderliegen. Daher ist es nicht einfach, die Betroffenenexpertise in die Aufarbeitungsprozesse besonders in der Anfangsphase einer Aufarbeitung einzubringen. Wir suchen daher Betroffene, die stellvertretend in einen Aufarbeitungsprozess einer Ordens­gemeinschaft ihre Expertise als Betroffene einbringen und den Aufbau einer Betroffenenvertretung in dem jeweiligen Aufarbeitungsprozess unterstützen wollen.

Außerdem suchen wir Betroffene, die sich allgemein für das Gelingen von Aufarbeitungs­prozessen einbringen können und wollen. Dies kann das Einbringen der eigenen Aufarbeitungs­erfahrungen mit Ordens­gemeinschaften sein (was ist hilfreich, was ist hemmend), das kann das Evaluieren oder Entwickeln von Vorgehensweisen sein. Eine weitere Frage ist: Wann ist eine Aufarbeitung abgeschlossen und was sind die bleibenden Bedürfnisse der Betroffenen gegenüber der Ordensgemeinschaft?

Entsprechend der Resonanz auf diese Anfrage werden passende Arbeitsformen entwickelt.

Mitverfolgen des Aufarbeitung

Wenn Sie Interesse haben, die Aufarbeitung in den Ordensgemeinschaften zu verfolgen, können Sie sich in unseren Informationsverteiler eintragen lassen. Sie werden dann ein- bis zweimal im Jahr über den Verlauf informiert. Wenn Sie Interesse an einer bestimmten Ordens­gemeinschaft haben, teilen Sie uns bitte auch dies mit. Auf Wunsch versuchen wir dann, Interessenten bezüglich der gleichen Ordensgemeinschaft zusammenzubringen.

Schritte einer unabhängigen Aufarbeitung

Gemäß einer 2020 von der DOK durchgeführten Mitgliederbefragung fanden Missbrauchstaten in einem Viertel der in der DOK organisierten Ordensgemeinschaften statt. Auch wenn viele von ihnen heute nicht mehr mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, sind sie in der Verantwortung Klarheit zu schaffen und die Vergangenheit aufzuarbeiten und begonnene Aufarbeitung zum Abschluss zu bringen:

Verantwortung zur Aufarbeitung

  • den Betroffenen gegenüber, damit diese gehört und ernst genommen und damit psychisch entlastet werden.
  • der Kirche gegenüber, damit sie ihren Auftrag der Verkündigung des Evangeliums erfüllen kann.
  • der Gesellschaft gegenüber, denn nur so können Gläubige die Gesellschaft glaubwürdig mitgestalten.

Glaubwürdig sein heißt in diesem Kontext, sich der Vergangenheit zu stellen und diese auch ggf. nach vielen Jahren so weit, wie noch möglich aufzuklären. Viele Betroffene sind ihr Leben lang mit der Einrichtung, dem Ort und der Tat verbunden und damit mit den Personen, die heute die Ordensgemeinschaft leiten.

Auch wenn der Prozess innerhalb der Ordensgemeinschaft, mit den Betroffenen und mit den Medien schwierig ist, wollen wir die Verantwortlichen ermutigen diesen Weg mit uns zu gehen.

Sondierungsgespräch mit Ausschussmitgliedern

Ein erster Schritt, bevor eine Ordensgemeinschaft den Ausschuss beauftragt, kann ein Sondierungsgespräch sein. Der/die Ordensobere tauscht sich mit ein oder zwei Mitgliedern des Ausschusses über die bestehende Situation, ein mögliches Vorgehen, die Notwendigkeit und das Format einer Aufarbeitung aus. An dem Treffen können / sollten auch weitere Personen, z. B. Mitglieder der Ordensleitung, teilnehmen. Im weiteren Prozess ist auch ein Austausch im Rahmen eines Kapitels, Provinzkapitels, Generalkapitels o.ä. möglich.

Beauftragung des Ausschusses

Über die Geschäftsführung des Ausschusses oder die DOK kann die Bitte um Unterstützung zur Aufarbeitung an den Ausschuss herangetragen werden. Der Ausschuss bittet zu Beginn um das Ausfüllen eines "Steckbriefs", um einen ersten Überblick über die Sachlage zu erhalten (wenig oder viele Betroffene, Orte, Beschuldigte usw.).

Ein wichtiger Aspekt ist die Motivation für die Aufarbeitung, die sich aus dem Wunsch der Ordensgemeinschaft verantwortlich mit dem Thema umzugehen, durch Medienberichterstattung oder Konflikte mit Betroffenen entwickeln kann. Dabei ist es wichtig, dass nicht nur der oder die Ordensobere, sondern auch die Ordensmitglieder von der Notwendigkeit einer unabhängigen Aufarbeitung überzeugt sind. Im weiteren Prozess ist daher auch ein Austausch im Rahmen eines Generalkapitels, Provinzkapitels o.ä. möglich.

Der Ausschuss wird eine Delegation aus zwei oder drei Mitgliedern benennen, die die direkte Begleitung und Beratung der Ordensgemeinschaft in der Aufarbeitung übernehmen wird. Die Kosten für den durch die Begleitung und Beratung einer Ordensgemeinschaft entstehenden Aufwand der Ausschussmitglieder werden durch die beratende Ordensgemeinschaft getragen und über die DOK abgerechnet.

Organisation einer Betroffenenbeteiligung

Sobald die eigentliche Beratung durch den Ausschuss begonnen hat, sollten Betroffene der jeweiligen Ordensgemeinschaften in den Prozess eingebunden werden, sofern bereits Kontakte bestehen. Wenn noch keine Kontakte zu Betroffenen existieren, sollte dies in der Entwicklung des Projektdesigns beachtet werden und frühzeitig im folgenden Prozess behandelt werden.

Gemäß der Gemeinsamen Erklärung ist während des eigentlichen Aufarbeitungsprozesses die Einrichtung eines Betroffenenbeirates vorgesehen.

Entwickeln eines Projektdesigns und Beauftragung eines Berichtes / einer Studie

Die Aufgabe des Ausschusses ist es, gemeinsam mit der Ordensgemeinschaft, ein Aufarbeitungsteam zu finden und mit diesem gemeinsam das Projektdesign zielgerichtet abzustimmen und später im Sinne eines Controllings zu begleiten. Die Arbeit des Aufarbeitungsteams wird durch die jeweilige Ordensgemeinschaft finanziert.

Abschluss der Aufarbeitung

Die unabhängige Aufarbeitung schließt mit einem zu veröffentlichenden Bericht des beauftragten Projektteams ab. Der Ausschuss veröffentlicht eine eigene Einschätzung zum Abschlussbericht. Eine sich daran anschließende Weiterarbeit, wie zum Beispiel die Umsetzung gewonnener Erkenntnisse über systemische Faktoren oder ein überarbeitetes Präventionskonzept durch die Ordensgemeinschaft, muss individuell erfolgen.