Aufarbeitung-Orden.de ist die Plattform des Ausschusses für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften bei der Deutschen Ordensobernkonferenz. Wir möchten Sie auf diesen Seiten mit den wichtigsten Informationen und Hinweisen zur Aufarbeitung in Ordensgemeinschaften vertraut machen.
Ziele, Aufgaben und Mitglieder
Im Herbst 2020 wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) ein Konzept erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften, die in der Deutschen Ordensobernkonferenz organisiert sind, in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen unterstützt werden können. Das Konzept wurde am 17. Mai 2021 mit einer gemeinsamen Erklärung verbindlich in Kraft gesetzt: Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung wurde ein Ausschuss unabhängige Aufarbeitung berufen, der sich im März 2022 konstituiert hat und nachfolgende Aufgaben unabhängig von Weisungen wahrnimmt:
Aufgaben
- Beratung der Ordensgemeinschaften im Prozess der unabhängigen Aufarbeitung,
- Erarbeitung angemessener konzeptioneller Ansätze zur Aufarbeitung (Projektdesign),
- Beratung zu möglichen unabhängigen Aufarbeitungsteams für Ordensgemeinschaften,
- Begleitung des gesamten Aufarbeitungsprozesses u.a. durch Zwischen- und Endberichte,
- Begleitung und Einschätzung der Berichte vor deren Veröffentlichung,
- Beratung in Konfliktfällen,
- Wahrnehmung und auf Wunsch Weiterleitung von Anliegen einzelner Betroffener oder Betroffenengruppen an zuständige interne oder unabhängige Ansprechpersonen.
Der Ausschuss wird durch ein Mandat der jeweiligen Ordensgemeinschaft tätig, die Mitglieder sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Jede Ordensgemeinschaft trägt die Verantwortung für ihren Aufarbeitungsprozess.
Auszug aus der gemeinsamen Erklärung zu Aufarbeitung:
1. Die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt, liegt primär in der Verantwortung der oder des jeweiligen Höheren Oberin/Höheren Oberen. Aufarbeitung meint die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen, die Identifikation von systemischen Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen.
2. Die Aufarbeitung soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen und ein Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung geleistet werden.
Mitglieder & Geschäftsordnung
Der Ausschuss versteht sich als nichthierarchisches Team
Im Ausschuss sind u.a. folgende Qualifikationen vertreten: Organisationsberatung, Supervision, Coaching, Projektentwicklung, Fachberatung zu sexualisierter Gewalt, Psychologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Psychotherapie,
Traumatherapie, Kirchenrecht, Theologie sowie der Blick aus der Betroffenenperspektive.
Der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben:
Geschäftsordnung
Die E-Mailaddresse des Ausschusses erhalten Sie durch clicken.
Zustandekommen des Ausschusses
Im Nachgang zu der MHG-Studie, die das Missbrauchsgeschehen in den katholischen Bistümern in Deutschland erfasst hat und 2018 veröffentlicht wurde, begann eine Befragung der Mitglieder der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), in der rund 400 Ordensgemeinschaften vertreten sind. Diese Befragung wurde im Sommer 2020 veröffentlicht. Ein Ergebnis war, dass bei ungefähr 100 Ordensgemeinschaften Meldungen zu Fällen von sexuellem Missbrauch vorliegen. Im Oktober 2020 wurde in einem Arbeitsworkshop mit ungefähr 30 Ordensvertretern unter Anwesenheit des damaligen UBSKM, Herrn Rörig, und Frau Claus, damals als Vertreterin des Betroffenenbeirates und der Arbeitsgruppe Kirchen, überlegt, wie die Struktur einer Aufarbeitung bei den deutschen Ordensgemeinschaften aussehen könnte. Modelle mit regionalorientierten Aufarbeitungsgremien wurden aufgrund der häufig überregional tätigen Ordensgemeinschaften verworfen. Um auch für die überregional wirksamen Ordensgemeinschaften eine umfassende und tiefgreifende Aufarbeitung zu gewährleisten, stand am Ende die „Gemeinsamen Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften“ (kurz GE). Diese sieht vor, dass die jeweiligen Ordensgemeinschaften Aufarbeitungsteams beauftragen, die als externe Institute oder Fachexpert:innen entsprechende Aufarbeitungsstudien entwickeln und umsetzen. Dabei werden die Ordensgemeinschaften vom „Ausschuss unabhängige Aufarbeitung“ (AUAO) beraten.
Die Mitglieder des Ausschusses wurden gemäß der Nummer 5 der GE nach gemeinsamer Auswahl mit externen Fachpersonen, darunter ein Vertreter der Aufarbeitungskommission, durch den Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz im Februar 2022 berufen. Dabei wurde auf eine möglichst breite Beteiligung verschiedener Professionen geachtet. Die Betroffenenexpertise wurde durch Robert Köhler vertreten, der bereits an dem Arbeitsworkshop im Jahr 2020 teilgenommen hatte. Er begleitet die DOK in der Erarbeitung der Aufarbeitungsstruktur seit seinem Vortrag auf der Vollversammlung der Ordensoberen im Mai 2019. Die bis dahin vakante Stelle einer zweiten Betroffenen wurde im Dezember 2022 auf der Grundlage von Rückmeldungen auf einen öffentlichen Aufruf besetzt. Die Auswahl erfolgte durch die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden nach Absprache mit dem gesamten Ausschuss. Die Berufung erfolgte durch den Vorstand der DOK.
Der Ausschuss arbeitet unabhängig auf Grundlage der GE. Die Arbeit des Ausschusses wird durch die Deutsche Ordensobernkonferenz unter Beteiligung der beratenen Ordensgemeinschaften finanziert
Aktuelles, Presse, Medien
Aktuelles
19.07.2023: Vernetzungstreffen ab Herbst in Kurzformaten
19.07.2023: Vernetzungstreffen ab Herbst in Kurzformaten
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der ersten beiden Vernetzungstreffen mit Betroffenen aus dem Ordensbereich verändert der Ausschuss das Format. Themenbezogene Kurzformate mit Betroffenen und Experten sollen dazu beitragen Informationsaustausch und konstruktiven Dialog zu weiteren Überlegungen des Ausschusses für unabhängige Aufarbeitung zu ermöglichen.
Pressemitteilungen, Veröffentlichungen
30.06.2023: zweites Vernetzungstreffen für Betroffene im Ordensbereich
Das digitale Treffen sollte den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, sich zu vernetzen und Bedürfnisse und Erwartungen bzgl. der Aufarbeitungsprozesse von Ordensgemeinschaften zu artikulieren. Am Freitagabend stand Br. Andreas Murk OFM Conv., der Vorsitzender der Deutschen Ordensobernkonferenz, als Gesprächspartner zur Verfügung. Vorab wurden zur Strukturierung Arbeitsthesen zur Diskussion gestellt. Die Rahmenbedingungen wurden Ende Mai im Newsletter verteilt. Si-yeun Hammerbacher moderierte die Veranstaltung.
Der erste Tätigkeitsbericht wurde am 31.3.23 veröffentlicht:
Schwerpunkt im ersten Jahr war es die Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Hierzu wurden Vorgehensweisen und Unterlagen entwickelt. Derzeit befinden sich fünf Ordensgemeinschaften in der Beratungsphase, eine Gemeinschaft hat diese beendet und mit weiteren finden Informationsgespräche als Auftakt für mögliche Beratungen statt. Damit ist der Ausschuss mit ungefähr 10% der Ordensgmeinschaften, in denen Aufarbeitung geboten ist, befasst. [Tätigkeitsbericht]
01.02.2023: In Frankfurt fand ein erstes Vernetzungstreffen von Betroffenen von Ordensgemeinschaften statt.
Im Oktober 2022 wurden Betroffene zur Mitarbeit im Ausschuss, Begleitung von Ordensgemeinschaften und zur Eintragung in einen Newsletter über den Fortschritt von Aufarbeitung in Ordensgemeinschaften eingeladen Rückmeldebogen. Die Verteilung erfolgte über die uns bekannten Betroffenenvereinigungen, -vertretungen, das UBSKM und Medien [z.B. Katholisch.de, KNA]. Es bekundeten 20 Betroffene ihr Interesse. Diese wurden für das Treffen am 01.02.23 eingeladen, 14 von Ihnen waren in Frankfurt dabei.
16.03.2022: Der Ausschuss Aufarbeitung hat sich konstituiert: Orden.de
17.05.2021: Orden verpflichten sich auf Standards zur Aufarbeitung: Orden.deSüddeutsche.de katholisch.de
Knapp ein Jahr nach den katholischen Diözesen unterzeichnen nun auch die Ordensgemeinschaften eine Erklärung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung. Die Erklärung setzt vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen der Ordensgemeinschaften notwendige Standards und versteht sich als Ergänzung und Weiterentwicklung zu bereits etablierten Maßnahmen und laufenden Aufarbeitungsprozessen.
20.08.2020: Veröffentlichung der Mitgliederbefragung der DOK: Orden.de Bericht
Die DOK veröffentlicht die Ergebnisse einer Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“.