Das Leid der Betroffenen hören und anerkennen.
Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Menschenrechtsverletzungen im Internat und Gymnasium der Benediktinerabtei Rohr (Niederbayern)
Ein unabhängiges Forschungsprojekt sucht ehemalige Schüler und Zeitzeug*innen, die zur Aufklärung von sexualisierter Gewalt und Menschenrechtsverletzungen im Internat
und in der Schule beitragen können. Auftraggeberin ist die Benediktinerabtei, die sich damit ihrer Verantwortung stellt. Ausgehend von den bislang bekannten Anzeigen sollen alle Vorfälle umfassend aufgeklärt werden. Hierzu soll allen, denen Unrecht und Leid geschehen ist, die Möglichkeit geboten werden, sich zu beteiligen.
Seit den 2000er Jahren wandten sich etwa 20 ehemalige Schüler an die Klostergemeinschaft, die sexualisierte Gewalt und Menschenrechtsverletzungen anzeigten. Ausgehend von ihren Berichten gelang es, gerichtliche Verfahren einzuleiten, die bislang in drei Urteilen mündeten. Die Ordensgemeinschaft bietet seitdem Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt an. Die Vorfälle geschahen innerhalb des Zeitraums von den 1950er bis 2000er Jahren. Dies zeigt deutlich, es handelte sich nicht um Einzelfälle. Alle Betroffenen sollen darin unterstützt werden. Sie sind eingeladen, über ihr erfahrenes Leid in einem geschützten Rahmen zu berichten.
Weitere Erzählungen sollen zur Aufklärung beitragen
Für eine fundierte, von der Klostergemeinschaft in Rohr unabhängige Aufarbeitung sind Schilderungen von weiteren Betroffenen, aber auch von Zeug*innen der gewaltsamen Übergriffe erforderlich. So sucht das Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Annette Eberle Betroffene, Familienangehörige, Freund*innen oder Mitarbeiter*innen der Einrichtungen oder des Trägers, die möglicherweise zur Aufklärung beitragen können, sich zu melden. Sie können sich direkt an Frau Prof. Eberle wenden. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Prof. Dr. Annette Eberle, Annette.Eberle@ksh-m.de; Tel.: +49-177-4786628
Aufruf an Betroffene Angehörige Zeitzeugen.
Zusammenfassung des Studienentwurfs.
Präsentation der Forschungsskizze.
Weitere Angebote für Betroffene/Angehörige im Rahmen der Studie
Für Betroffene/Angehörige: Möglichkeiten der Beteiligung und Beratung
Die Beteiligung aller Menschen, denen Unrecht und Leid in Schule und Internat der Benediktinerabtei geschehen ist und bis heute mit den Folgen leben müssen, ist ein wichtiger Teil der Studie. Denn eine umfassende wissenschaftliche Aufklärung über alle Vorkommnisse und deren Ursachen soll zur öffentlichen Anerkennung des Unrechtes beitragen, und vor allem dazu, dass Konsequenzen daraus gezogen werden.
Zu folgenden Formen der Beteiligung und Beratung laden wir Sie ein.
Bitte geben Sie uns Rückmeldung, an welchen Angeboten Sie interessiert sind, damit wir Sie dazu einladen können.
Gespräche / Interviews über Ihre Erfahrungen mit erlittenen Menschenrechtsverletzungen und den Folgen. Die Gespräche werden aufgezeichnet und die Informationen anonymisiert, unter Berücksichtigung des Schutzes Ihrer Person ausgewertet.
Begleitgruppe für die Studie: Interessierte Betroffene werden regelmäßig eingeladen, um über den Fortschritt der Studie informiert zu werden, wie auch um eigene Anfragen stellen zu können. Gemeinsam beraten werden Fragen, die sich bspw. über Herangehensweisen, Themen, Befunde etc. ergeben. Die Termine werden mit allen Interessierten vereinbart.
Angebote der Schreib- und Dialogwerkstatt:
Die Workshops im Rahmen der Schreib- und Dialogwerkstatt bieten Ihnen Möglichkeiten, die eigenen Erfahrungen mit anderen Interessierten zu teilen, zu besprechen, selbst niederzuschreiben oder auch anderen (bspw. Studierenden, Schüler: innen etc.) zu vermitteln. Die Ergebnisse der Workshops werden als eigener Teil in die Studie aufgenommen: Sie sind wichtig, um aus Sicht der Geschädigten und Betroffenen an das Unrecht und seine Folgen als Teil der Geschichte aller zu erinnern.
Ausgehend von den Ergebnissen werden gemeinsam Formen des Erinnerns entwickelt: An den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die konkreten Geschehnisse und wer dafür verantwortlich war. Die Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.
Rückmeldung - bitte an Frau Prof. Eberle mit den Angaben: Formular E-Mail oder auf dem PDF-Blatt
"Ich habe Interesse an:
Gesprächen/Interviews: ____ Begleitgruppe: ___ Schreib- und Dialogwerkstatt: ____
Vernetzung zu anderen Betroffenen: ____ aktuellen Informationen zur Aufarbeitung in Rohr: _____
Name & E-Mail / Adresse"
Pressekonferenz bei TV Aktuell
Statement von Abt Markus Eller OSB
Wir rufen heute Betroffene, Angehörige und Zeitzeugen auf, sich vertrauensvoll beim Team von Frau Prof. Eberle zu melden. Ihr Projekt wird uns dabei unterstützen, etwas Licht in den dunklen Teil der Geschichte von Gymnasium und Internat des Klosters Rohr zu bringen. Das ist lange überfällig und ich bin froh, dass wir nach einer längeren Zeit der Vorbereitung, aber auch mancher Versäumnisse endlich diesen Schritt gehen.
Nach dem, was wir heute wissen und ahnen, hat die Klostergemeinschaft von Rohr ihre Verantwortlichkeit nicht angemessen wahrgenommen. Als heutiger Administrator des Klosters Rohr bedauere ich sowohl die schrecklichen Taten als auch den nicht korrekten Umgang mit Betroffenen zutiefst. Wie das alles geschehen konnte, wird jetzt dank der wissenschaftlichen Arbeit des Teams von Frau Prof. Eberle aufgearbeitet. Ich bin froh, dass dabei der Blick von Betroffenen eine vorrangige Rolle spielt. Ich betone: Ich will das wirklich wissen, um diese schlimme Sprachlosigkeit meiner Ordensgemeinschaft zu überwinden und den Betroffenen damit besser als bisher gerecht zu werden. Ihr Leid soll endlich gesehen werden und entsprechende Konsequenzen folgen.
Als Abtpräses der Bayerischen Benediktinerkongregation und Administrator des Klosters Rohr stelle ich mich der Verantwortung und habe diese unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben. Ich danke jedem, der etwas zur Aufklärung beiträgt. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Begleitung der Aufarbeitung durch den Ausschuss AUAO
Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ist eine herausfordernde Aufgabe. Da ist nicht sofort klar, was zu tun ist, damit sie gelingt. Aus dieser Motivation heraus hat der Dachverband der Deutschen Orden, die deutsche Ordensobernkonferenz (DOK), mit dem damaligen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM) und weiteren Expert:innen ein Vorgehen erarbeitet, wie die Ordensgemeinschaften in Deutschland durch ihre Aufarbeitungsprozesse begleitet werden können, und in einer „Gemeinsamen Erklärung“ 2021 festgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurde 2022 ein siebenköpfiges Gremium aus Fachleuten und Betroffenen berufen: der „Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften“, AUAO. Derzeit begleitet der Ausschuss deutschlandweit 18 Ordensgemeinschaften und deren Betroffene auf dem Weg der Aufarbeitung.
Im Weiteren begleitet der Ausschuss in diesem Punkt konkret den Aufruf an Betroffene, bei der Studie mitzuwirken. Es melden sich manchmal nur wenige, da einige Betroffene mit dem Thema nach außen hin abgeschlossen haben oder Vorbehalte haben, sich mit anderen ihnen unbekannten Menschen zu dem Thema zusammenzusetzen. Es ist meist ein vorsichtiges Annähern und dennoch ist es wichtig und hilfreich für die Betroffenen, sich auszutauschen und die gemachten Erfahrungen mit anderen zu teilen. Aus dieser Gruppe der Betroffenen soll versucht werden einen Beirat zu bilden, der das Projekt begleitet.
Kontakt und Vernetzung
Unabhängig vom Forschungsprojekt soll auch die Vernetzung der Betroffenen gefördert werden. Hierzu werden alle Betroffenen, die das wünschen und die sich bei Frau Prof. Eberle, der unabhängigen Ansprechperson Fr. Leimig oder Abt Markus Eller OSB diesbezüglich melden, zu Vernetzungstreffen eingeladen. Informationen zu Datum und Uhrzeit werden unter anderem hier bekanntgegeben. Das Format des Treffens wird mit den Betroffenen zuvor besprochen. Während der Treffen ist Anonymität möglich. Wenn sich eine Betroffenengruppe zusammengefunden hat, wird ihr die Organisation übertragen, wenn die Gruppe dies wünscht.
Die Unabhängige Ansprechperson
Gemäß der Leitlinien der Deutschen Ordensobernkonferenz benennt jede Ordensgemeinsaft eine oder mehrere Ansprechpersonen, an die Sie sich bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch wenden können. Ansprechpersonen sind dafür verantwortlich, Verdachtsmomente, Hinweise oder konkrete Vorwürfe aufzunehmen und darauf zu reagieren. Sie sollen die Meldung entgegennehmen, die erste sachliche Bewertung vornehmen, Bedarfe für die Betroffenen eruieren und das weitere Verfahren koordinieren. Das umfasst auch die Einleitung notwendiger Schritte zur rechtlichen Klärung, Einbindung von Fachstellen und ggfs. staatlicher Strafverfolgung.
Wesentlich ist, dass diese Ansprechpersonen unabhängig von der direkten Weisungsbefugnis innerhalb der kirchlichen/ordensinternen Strukturen sein sollen. Das dient dazu, dass Betroffene Vertrauen haben können, sich offen zu äußern, ohne interne Machtstrukturen oder dienstliche Abhängigkeiten fürchten zu müssen.
Neben der technischen oder organisatorischen Bearbeitung von Fällen spielen die Ansprechpersonen auch eine Rolle bei der Unterstützung Betroffener: Sie können Betroffene über ihre Rechte informieren, über fachliche Hilfsangebote aufklären und bei der Kontaktaufnahme zu externen Beratungsstellen begleiten. Sie klären die Bedürfnisse der Betroffenen und sind, wenn gewünscht, die Vermittlungspersonen zur Ordensgemeinschaft. Die Anträge auf Anerkennung des Leids werden über die Ansprechperson koordiniert und auf Wunsch mit ihr formuliert.
Für die Benediktinerabtei Rohr ist benannt als unabhängige Ansprechperson für Betroffene von sexuellen Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt und zuständig für die Begleitung bei der Antragstellung von materieller Anerkennung des erlittenen Leids:
Frau Ulrike Leimig, Leimig-Kommunikation@web.de Mobil: 0160-8574106 | Tel.: 08841-6769919 | Fax: 08841-6769920 | Postfach 42, 82441 Ohlstadt
Die Liste der Ansprechpersonen der Ordensgemeinschaften .
Interventionsordnung der Orden mit Regelungen zu Ansprechpersonen.